Straßenreinigung

Der Rat der Stadt Neuss hat ab dem 01.01.2005 eine umfassende Änderung der Straßenreinigung im Stadtgebiet beschlossen.
Die wichtigsten Änderungen dabei sind der Wegfall der Straßenreinigungsgebühr und die Umstellung auf eine weitgehend bedarfsorientierte Reinigung.
Genaue Informationen, ob Sie an einer Bürgerstraße wohnen und somit für die Reinigung von Gehwege und Teilen der Straße zuständig sind, oder ob Sie an einer Stadtstraße wohnen und somit nur den Gehweg sauber halten müssen, finden Sie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neuss:
Informationen unter:
AWL-Kundenzentrum 0 21 31/ 12 44 80
oder bei dem für die Straßenreinigungssatzung zuständigen
Referat für Beteiligungsmanagement 0 21 31 / 90-2074