Elektronik-Schrott
Elektronikgeräte sind aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Aber auch diese Geräte gehen einmal kaputt oder sind veraltet. Die Entsorgung von großen Elektrogeräten ab einer Kantenlänge von 20 cm übernimmt dann die Elektronikschrott-Abfuhr der AWL.
Kleinelektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 20 cm können Sie kostenfrei auf der Deponie oder auch im Fachhandel (ab 400 m² Verkaufsfläche) abgeben. Bei Neukauf von größeren Geräten können auch größere Altgeräte gleicher Geräteart abgegeben werden.
Was gehört zum Elektronik-Schrott?
Als Elektronik-Schrott gelten elektrische Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik, Telefone sowie Faxgeräte, Kopierer, Computer und Monitore oder beispielsweise auch Elektro-Radiatoren oder elektrische Rasenmäher aus privaten Haushalten.
Nicht zum Elektronik-Schrott gehören:
Geräte mit Öl- oder Gas-Antrieb sind kein Elektronik-Schrott. Beachten Sie bitte ebenfalls, dass Sie unbedingt alle Batterien und Akkus, sowie Tonerkassetten oder Farbbänder aus ihrem Elektronik-Schrott entfernen, da wir diese ansonsten nicht mitnehmen dürfen.
Weitergehende Informationen zur richtigen Entsorgung von Elektronik-Schrott erhalten Sie ebenfalls durch die Öffentlichkeitskampagne der Stiftung EAR unter https://e-schrott-entsorgen.org.
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